Grundvoraussetzung für eine nachhaltig erfolgreiche Arbeit der Bürgerstiftung ist ein ausreichendes Stiftungsvermögen.
Im Falle einer Zustiftung kann diese ab einem Betrag von € 50.000,00 nach Ihnen benannt werden und Sie selbst können dann auch den Stiftungszweck festlegen (soweit dieser mit unserer Satzung vereinbar ist). So kommt Ihre Zuwendung nicht nur dort an, wo Sie es wünschen, vielmehr ist dies dann auch für jeden erkennbar mit Ihrem Namen verbunden - und dies ohne jeglichen Verwaltungsaufwand für Sie.
Natürlich können Sie mit Ihrer steuerlich absetzbaren Zustiftung auch anonym bleiben. So haben wir zum Jahresende 2022 von einem Mosbacher Bürger eine
Zustiftung in Höhe von € 200.000,00
erhalten, der damit die Bürgerstiftung für die Region Mosbach unterstützen möchte, ohne selbst genannt werden zu wollen.
Finanziell unterstützen können Sie die Bürgerstiftung aber auch mit einer Spende. Während die Spende direkt in den "Haushalt" und damit ohne jeglichen Umweg in die von den Stiftungsgremien initiierten Projekte fließt, geht die Zustiftung in das Stiftungsvermögen ein und sichert deren finanzielle Unabhängigkeit. Das Stiftungsvermögen bleibt nämlich immer unangetastet. Nur die Erträge daraus werden genau wie die Spenden für die Projektarbeit eingesetzt.
Möglich ist natürlich auch, die Bürgerstiftung testamentarisch zu bedenken. Spenden, vererben oder stiften ist also die Frage, die jeder für sich selbst regeln kann, dem der Raum Mosbach nicht gleichgültig ist. Doch egal, wie Sie sich entscheiden: Ihr Beitrag, um den wir Sie herzlich bitten, kommt einer Region zu Gute, die Ihre Unterstützung braucht und Ihre Unterstützung auch verdient.
IBAN: DE 97 673 900 00 0057 832 908
Ihre Volksbank eG Neckartal Odenwald Main Tauber