Die Bürgerstiftung für die Region Mosbach fördert und unterstützt Projekte, Initiativen, Maßnahmen, Aktionen und Einrichtungen (im Folgenden: „Projekt“) gemäß dem in der Satzung definierten Stiftungszweck. In der Regel erfolgt diese Förderung und Unterstützung einmalig. Für besondere Projekte ist eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung möglich.
Das Projekt...
... hat Modell- und Vorbildcharakter und gibt Anstöße und Anregungen in die Gesellschaft hinein;
... stärkt und unterstützt bürgerschaftliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern;
... wird sozialen bzw. gesellschaftlichen Anforderungen gerecht;
... stärkt Eigenständigkeit, Selbstverantwortung und die Hilfe zur Selbsthilfe;
... erfüllt den Anspruch der Nachhaltigkeit und
... hat einen signifikanten Anteil an ehrenamtlicher Arbeit bei der Realisierung.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die Bürgerstiftung für die Region Mosbach. Bei der Bewilligung von finanzieller Unterstützung von Projekten und Aktionen ist der Antragsteller verpflichtet, der Stiftung unaufgefordert die Verwendung der Mittel nachzuweisen.
Zur Beantragung einer Förderung durch die Bürgerstiftung für die Region Mosbach sollten Sie uns eine kurze Projektbeschreibung zukommen lassen. Bitte vergessen Sie nicht, uns einen Ansprechpartner und Ihre Bankverbindung mitzuteilen.
Die Entscheidung über Förderanträge erfolgt durch den Stiftungsvorstand und ggf. das Stiftungskuratorium.